Liebe Schülerinnen und Schüler,
zur Zeit gelten folgende Corona-Regelungen (siehe bitte auch: Coronavirus Informationen für Schleswig-Holstein)
Sofern nach Infektionsschutzgesetz des Bundes kein Hotspot vorliegt – und das ist für Schleswig-Holstein derzeit nicht der Fall –, erlaubt das Infektionsschutzgesetz in Schulen keine Anordnung der Maskenpflicht mehr.
Für den Unterricht gibt es somit aktuell keine coronabedingten Auflagen wie Masken- oder Testpflicht mehr.
Der Hygieneleitfaden gilt zunächst unverändert fort, mit Wegfall der Maskenpflicht wird er entsprechend angepasst. Maßnahmen wie das Lüften oder das sorgfältige und häufige Waschen der Hände gelten weiterhin. Er ist unter folgendem Link auf der Webseite einzusehen: Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22
Die Mund-Nasenbedeckung hat sich während der Pandemie als besonders wirksame Schutzmaßnahme erwiesen. Die meisten Schülerinnen und Schüler und am Schulleben Beteiligten haben sich im Laufe der Pandemie an das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen gewöhnt. Deshalb ist es auch weiterhin möglich, im Rahmen einer persönlichen und freiwilligen Entscheidung zum Selbst- und Fremdschutz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Bitte gehen Sie weiterhin vertrauensvoll miteinander um: Schützen Sie sich und schützen Sie andere.
Die Rücksichtnahme verlangt es auch, dass alle Personen mit einer akuten Atemwegserkrankung unbedingt bei Symptomen wie z. B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten (unabhängig vom Impfstatus) zu Hause bleiben, gegebenenfalls die Hausarztpraxis kontaktieren und sich je nach ärztlicher Einschätzung testen lassen. Der Schnupfenplan ist in dieser Situation besonders bedeutend.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig zweimal wöchentlich zu Hause zu testen. Es empfiehlt sich eine Testung besonders dann, wenn ein Anlass besteht, etwa durch Risikokontakte oder Krankheitssymptome
Bitte Bild anklicken. Sie erhalten dann eine vergößerte PDF-Datei.
Bleiben Sie gesund
Gerhard Müller
Schulleiter