Schulzeit

Jeweils nach den Sommerferien beginnt für die neuen Schülerinnen und Schüler der Unterricht im 11. Jahrgang mit der Einführungsphase. Nach der Versetzung in den 12. Jahrgang beginnt die Qualifikationsphase über 4 Schulhalbjahre, in denen die Fachhochschulreife nach dem 12. Jahrgang und das Abitur nach dem 13. Jahrgang erlangt werden kann.

Kosten

Der Schulbesuch ist kostenlos, da das Abendgymnasium eine öffentliche Schule ist.

Überschaubare Kosten fallen lediglich für Hefte, Lektüren, ggf. Theaterbesuche und einen prüfungskonformen Taschenrechner an.

Für die letzten drei Schulhalbjahre ab der Hälfte des 12. Schuljahres kann eine Ausbildungsbeihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragt werden.

Termine

Das nächste Schuljahr für Bewerberinnen und Bewerber beginnt am Di., 03.09.2024 (11. Jahrgang) – für Quereinsteiger am Mo., 02.09.2024 (12. Jahrgang).

Die Volkshochschule Förde-VHS der Stadt Kiel bietet einen Vorbereitungskurs in Deutsch, Englisch und Mathematik zum Besuch des Abendgymnasiums an. Der Kurs findet von Mo.,  27. Mai 2024, bis Fr., 12. Juli 2024 immer montags bis freitags 18:00-21:15 Uhr im RBZ Wirtschaft . Kiel statt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Alina Kabuth (Tel.: 0431 / 901-5209, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder besuchen Sie die Website: www.foerde-vhs.de

 

Der nächste Termin für die Informationsveranstaltung zum Abendgymnasium und zum Vorbereitungskurs ist Dienstag, 26.03.2024 um 18:00 Uhr in der Mensa des RBZ Wirtschaft . Kiel, Westring 444, 24118 Kiel.

Aufnahmebedingungen

Beim Eintritt in den 11. Jahrgang müssen Bewerberinnen und Bewerber mindestens 19 Jahre alt sein, einen mittleren Bildungsabschluss (MSA, ggf. Gleichwertigkeitsbescheinigung) erworben haben und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine geregelte Berufstätigkeit von mindestens zweijähriger Dauer nachweisen können. Die Führung eines Familienhaushaltes, ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, der freiwillige Wehrdienst, der Wehr- oder Ersatzdienst, der Bundesfreiwilligendienst oder eine bei der zuständigen Stelle gemeldete Arbeitslosigkeit werden auf die erforderliche Zeit der 24 Monate Berufstätigkeit angerechnet. Die Berufstätigkeit muss mindestens bis zur Mitte des 12. Jahrgangs fortgeführt werden.

Falls Sie neben den obigen Aufnahmebedingungen am allgemeinbildenden Gymnasium die Oberstufe ohne Abitur abgebrochen oder das Abitur nicht bestanden haben, beraten wir Sie individuell über einen möglichen Einstieg in eine höhere Jahrgangsstufe.

Wenn Sie die Aufnahmebedingungen vollständig erfüllen, vereinbaren Sie mit unserem Sekretariat telefonisch einen Bewerbungstermin unter

Telefon 0431 1698 411 - Funda Cengiz, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Montag bis Donnerstag von 17.00 - 20.00 Uhr, Freitag von 16:30 Uhr bis 19:30 Uhr.

Bringen Sie zu dem Termin bitte folgende Unterlagen mit:

  • Nachweis mittlerer Bildungsabschluss und ihre letzten Schulzeugnisse
  • Nachweis über die Berufsausbildung oder eine zweijährige Berufstätigkeit oder Geburtsurkunde Ihres an seinem 1. Schultag mindestens zwei Jahre alten Kindes;
  • Nachweis der aktuellen Tätigkeit;
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original;
  • 2 Passbilder;
  • tabellarischer Lebenslauf;

Bringen Sie alle Unterlagen im Original oder in beglaubigten Kopien zu Ihrem Termin mit!